Nutzungsbedingungen für Partner

VERSION 1.2 MAY 2021

 

Einführung

Convious nutzt eine SaaS (Software as a Service)-Lösung, die mit Hilfe von  einem JavaScript einfach in die Webseite des Partners integriert werden kann (im Folgenden als „Software" bezeichnet). Der Partner verfügt über ein eigenes Control Panel mit Login, in dem alle Daten sichtbar sind und in dem der Partner selbst das Angebot ändern kann. Die Software ermöglicht es Veranstaltern von u.a. Events und Sportveranstaltungen, Wellness-Zentren, Freizeitparks und Zoos, mehr Besucher anzuziehen, indem sie den Endbenutzern auf der Webseite dieser Partner Digitale Waren (im Folgenden als, digitale Güter bezeichnet) dynamisch und flexibel anbietet. Darüber hinaus erleichtert Convious mit Hilfe der Software im Auftrag dieser Partner die Ausstellung von digitale Güter für Endbenutzer und übernimmt die finanzielle Abwicklung des Kaufs der digitale Güter durch den Endbenutzer.

Die Software ermöglicht die Durchführung einer Transaktion zwischen Endbenutzern und dem Partner, in deren Rahmen der Partner direkt digitale Güter anbieten kann und die Verbraucher, wenn sie eine Veranstaltung besuchen möchten, angeben können, wie viele digitale Güter sie erwerben möchten und was sie bereit sind zu zahlen. Diese Convious-Nutzungsbedingungen für Partner stellen zusammen mit dem Bestellformular und der Convious-Datenverarbeitungsvereinbarung die gesamte Vereinbarung mit Convious dar. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem Bestellformular und diesen Nutzungsbedingungen hat das Bestellformular Vorrang.

 

1. Software Nutzungsrecht 

1.1 Convious gewährt dem Partner hiermit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht verpfändbare Recht, die Software für die vereinbarte Webseite des Partners während der Vertragslaufzeit ausschließlich für den eigenen Gebrauch zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf den Objektcode der Software beschränkt und bezieht sich nicht auf den Quellcode. Der Quellcode wird dem Partner nicht zur Verfügung gestellt, auch nicht gegen Zahlung einer Gebühr.

1.2 Convious wird die Software während der Vertragslaufzeit warten und automatisch Änderungen und Verbesserungen an der Software vornehmen. Der Partner ist verpflichtet, Convious unverzüglich sämtliche Probleme mit der Software zu melden und Convious jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Behebung von Fehlern notwendig sind.

1.3 Convious ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, die Software vorübergehend offline zu nehmen oder die Nutzung der Software einzuschränken, sofern dies im Rahmen der Wartung oder Änderung der Software erforderlich sein sollte. In diesen Fällen hat der Partner keinen Anspruch auf Schadenersatz oder eine andere Form von Entschädigung.

1.4 Die Wartung oder Änderung der Software kann auch zu Änderungen in Bezug auf bestehende Funktionalitäten führen.


2. Verantwortlichkeiten von Convious

​2.1 Convious gewährleistet, dass die digitale Güters des Partners nach Inkrafttreten dieses Vertrags schnellstmöglich über die Software auf der Webseite des Partners zum Verkauf angeboten werden.

3. Verantwortlichkeiten des Partners

3.1 Der Partner hat sämtliche Unterstützung zu leisten, die für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Abwicklung des Verkaufs der digitale Güters an Endbenutzer mit Hilfe der Software erforderlich ist. Dies umfasst unter anderem:

  1. Die Webseite des Partners aktuell und verfügbar zu halten.

  2. Rechtzeitige Bereitstellung aller Informationen im Zusammenhang mit den digitale Güters und dem Verkauf der digitale Güters, einschließlich Informationen über Logos, korrekte Preise, Anpassungen, funktionsfähige Barcodes, Bedingungen für E-digitale Güters und häufig gestellte Fragen.

  3. Gewährleistung, dass der Endbenutzer deutlich darüber informiert ist, dass er einen Vertrag mit dem Partner in Bezug auf die digitale Güters abschließt und dass der Endnutzer den zu diesem Zeitpunkt geltenden Nutzungsbedingungen von Convious zustimmt.

  4. Verarbeitung von E-Mail-Adressen mit dem Einverständnis des Endnutzers für die Bearbeitung der digitale Güters durch Convious und darüber hinaus strikte Anwendung aller relevanten Datenschutzgesetze und -vorschriften. Der Partner hält Convious von der Haftung für sämtliche Kosten und Schäden frei, die durch Verletzung von Datenschutzgesetzen und -vorschriften entstehen, und entschädigt Convious diesbezüglich.

 

4. digitale Güterkaufverfahren

4.1 Nachdem der Kaufvertrag für ein digitale Güter über die Software zustande gekommen ist, wird Convious dem Endbenutzer das digitale Güter in der Software zur Verfügung stellen und eine E-Mail senden, die zum Herunterladen der digitale Güters verwendet werden kann. Der Partner gewährleistet, dass Convious die Barcodes rechtzeitig erhält, um diese E-digitale Güters auszustellen, oder der Partner wird die E-digitale Güters selbst in sein Control Panel aufnehmen und sie dort verwalten.

4.2 Die Kosten der Infrastruktur für die erforderliche Automatisierung beim Partner werden vom Partner getragen. Die Kosten der Anwendung für die Automatisierung bei Convious werden von Convious getragen.

5. Erstattungsrichtlinien

5.1 Wenn der Partner beschließt, einem Endbenutzer den Kaufbetrag eines digitale Güters zu erstatten, wird Convious, falls und insofern der vom Endbenutzer erhaltene Betrag noch auf dem Konto von Convious ist, dem Endbenutzer den für das betreffende digitale Güter erhaltenen Betrag zurückzahlen. Im Falle der Rückerstattung des Kaufbetrags schuldet der Partner Convious weiterhin die Provision.

5.2 Damit der Partner die Möglichkeit hat, Bestellungen über das Control Panel zu erstatten, wird Convious einen Betrag in Höhe von 500,00 € von der ersten Gutschriftrechnung einbehalten. Dieser Betrag wird auf dem speziellen Bankkonto des Partners bei dem Zahlungsdienstanbieter einbehalten und für Rückerstattungen verwendet, auch nachdem Convious bereits die Auszahlung der Bestellung an den Partner vorgenommen hat.

 

6. Exklusivität und Anlaufkosten

6.1 Der Partner wird während der Laufzeit dieses Vertrags die Exklusivität wahren. Die Parteien verstehen unter Exklusivität, dass kein ähnlicher digitale Güterverkauf für Veranstaltungen oder Aktivitäten durchgeführt wird, die von Convious im Auftrag eines Mitbewerbers organisiert werden, der ebenfalls eine deutlich definierte Gemeinschaft nutzt, in der der Verbraucher durch Eingabe seines eigenen Preises digitale Güters erwerben kann.

6.2 Diese Exklusivität gilt sowohl für Plattformen als auch für SaaS-Lösungen, auf denen digitale Güters durch Angabe eines eigenen Preises verkauft werden.

6.3 Der Convious-Checkout ist der einzige Checkout, der für den Direktvertrieb von digitale Güters und Gutscheinen auf der Domain und Subdomain des Partners verwendet wird.

7. Gebühren und Kosten

7.1 Der Partner kann die Anzahl der verkauften digitale Güters jederzeit im Control Panel einsehen. Convious zahlt die eingegangenen Transaktionsbeträge allmonatlich in der ersten Woche des Folgemonats nach Abzug der ihr zustehenden Provision aus. Zu diesem Zweck wird Convious dem Partner eine monatliche Abrechnung über den gezahlten Betrag per E-Mail zusenden und den Betrag anschließend auf das vom Partner angegebene Konto überweisen.

7.2 Convious stellt dem Partner PSP-Kosten (Payment Service Partner) in Rechnung gestellt.

7.3 Es ist dem Partner während der Laufzeit des Vertrags nicht gestattet, die Software ohne Rücksprache und Genehmigung von Convious offline zu nehmen. Convious berechnet für jeden Tag, an dem die Software ohne Zustimmung von Convious offline ist, 200,00 Euro ohne Mehrwertsteuer.

8. Google Analytics

8.1 Der Partner ist verpflichtet, Convious Zugriff auf sein Google Analytics-Konto zu gewähren. Die E-Mail-Adresse für den Zugriff von Convious lautet analytics@convio.us.

9. Unterstützung

9.1  Der Partner wird Convious ausreichend unterstützen. Der Partner wird Convious unverzüglich über alle möglichen Änderungen oder sonstige relevante Mitteilungen per E-Mail (über die E-Mail-Adresse: support@convious.cominformieren. Der Partner gewährleistet, dass eine Telefonnummer für Fragen und Erklärungen von Convious aktiviert und jede Woche im Jahr montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) besetzt ist.

10. Zwischenzeitliche Beendigung

10.1 Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat zum Ende der ursprünglichen oder verlängerten Laufzeit gekündigt werden. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:408 (1) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten.

10.2 Die Parteien können diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung per Einschreiben in einem der folgenden Fälle kündigen:

  1. Wenn die Gegenpartei mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug ist und nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Inverzugsetzung mit angemessener Nachfrist weiterhin in Verzug bleibt.

  2. Wenn die Gegenpartei für zahlungsunfähig erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder aufgelöst oder liquidiert wird.

10.3 Falls eines der oben genannten Ereignisse eintritt, werden die Forderungen von Convious gegenüber dem Partner sofort und vollumfänglich fällig. Darüber hinaus ist der Partner nicht mehr zur Nutzung der Software berechtigt.

10.4 Vertraglich begründete Rechte und Pflichten, die ihrem Wesen nach weiterhin gelten sollten, sind auch nach Beendigung des Vertrags vollumfänglich wirksam.

10.5 Hat der Partner zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits Leistungen im Rahmen der Vertragsausführung erhalten, so sind diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen nicht Gegenstand der Kündigung, es sei denn, der Partner ist mit diesen Leistungen in Verzug. Beträge, die der Partner vor der Auflösung im Zusammenhang mit Arbeiten oder Lieferungen in Rechnung gestellt hat, die er im Rahmen der Vertragsausführung bereits erbracht hat, sind vorbehaltlich der Bestimmung des vorstehenden Satzes weiterhin vollumfänglich fällig und werden zum Zeitpunkt der Kündigung sofort fällig und zahlbar. Das Vorstehende gilt entsprechend für noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen und Lieferungen.

11. Haftung

11.1 Convious übernimmt nur Bemühenspflichten, aber niemals Erfolgspflichten. Convious garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei und ohne Unterbrechung funktioniert.

11.2 Unbeschadet der anderen in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsbefreiungen ist jegliche Haftung von Convious gegenüber dem Partner aufgrund von schuldhaften Versäumnissen oder aus anderen Gründen auf den Betrag beschränkt, beschränkt sich die Haftung von Convious auf höchstens den Betrag, den Convious dem Partner für die letzten sechs (6) Kalendermonate vor dem haftungsbegründenden Ereignis in Rechnung gestellt hat.

11.3 Convious haftet niemals für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden.

11.4 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch gegen Convious durch den bloßen Ablauf von vierundzwanzig (24) Kalendermonaten, nachdem der Partner den Schaden entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, und auf jeden Fall zwölf (12) Monate nach Ausstellung des digitale Güter.

11.5 Unbeschadet des Vorstehenden haftet Convious nicht für Schäden,:

  1. Die durch Dritte verursacht werden, die an der Erfüllung eines Vertrags beteiligt sind, es sei denn, Convious hat diesen Dritten an der Vertragsausführung beteiligt und der Partner weist nach, dass Convious bei der Auswahl des Dritten nicht mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt hat.

  2. Die infolge von falschen oder unvollständigen Informationen entstanden sind, die der Partner Convious zur Verfügung gestellt hat.

  3. die infolge von Beschädigung oder Verlust von Informationen während der Informationsübermittlung entstanden sind

  4. Die dadurch entstehen, dass Dritte unbefugten Zugang zu Informationen über den Vertrag oder den Partner erhalten.

11.6 Der Partner stellt Convious von Ansprüchen Dritter aufgrund von Schäden frei, die bei der Erfüllung des Vertrags für den Partner entstanden sind und für die Convious aufgrund der Bestimmungen dieses Artikels nicht haftet.

11.7 Unbeschadet des Vorstehenden können Bedingungen, die die Haftung, die Dritte gegenüber Convious geltend machen können, begrenzen, ausschließen oder bestimmen, auch von Convious gegenüber dem Partner geltend gemacht werden. Sofern und soweit Convious bei der Ausführung des Vertrags die Dienste Dritter in Anspruch genommen hat, kann der Partner gegenüber Convious niemals mehr Rechte geltend machen, als Convious gegenüber den jeweiligen Dritten geltend machen kann.

12. Geistige Eigentumsrechte

12.1 Keine Bestimmung dieses Vertrags kann als Übertragung von (geistigen) Eigentumsrechten an den Partner ausgelegt werden. Ausschließlich Convious und/oder ihre Lizenzgeber besitzen die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an der Software.

 

13. Höhere Gewalt

13.1 Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag, haften die Parteien mit Ausnahme von (bereits fälligen und zahlbaren) Zahlungsverpflichtungen nicht für die Nichterfüllung ihrer Vertragspflichten, wenn der Verzug oder eine Verzögerung bei der Erfüllung dieses Vertrags auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt werden alle Ereignisse oder Umstände verstanden, die von einer Partei vernünftigerweise nicht zu vertreten sind und die die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch diese Partei vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise verhindern, mit Ausnahme von (bereits fälligen und zahlbaren) Zahlungsverpflichtungen. Höhere Gewalt liegt unter anderem bei folgenden Umständen vor: von der Regierung erlassene oder zu erlassende Vorschriften, die die Erfüllung verhindern, Import- und/oder Exportverbote, Nichterfüllung bzw. nicht fristgerechte Erfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten und/oder Transportunternehmen, Streiks, Krieg, Krankheit, Epidemien, Natur- oder Nuklearkatastrophen, Explosionen, terroristische Handlungen und/oder terroristische Bedrohung.

14. Vertraulichkeit

14.1 Jede der Parteien verpflichtet sich, vertrauliche Informationen in Bezug auf diesen Vertrag, auf einen aus diesem Vertrag hervorgehenden Einzelvertrag oder auf andere Dokumente oder Informationen über die Arbeit und Angelegenheiten der Gegenpartei, die im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt werden, zu keinem Zeitpunkt an Dritte weiterzugeben oder diese Informationen für andere Zwecke als diesen Vertrag oder die Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden, es sei denn, (i) dies ist gesetzlich oder auf Anweisung einer zuständigen Behörde erforderlich, oder (ii) diese Offenlegung erfolgt gegenüber einem professionellen Berater, der den gleichen Geheimhaltungspflichten unterliegt, und nur insoweit dies zu legitimen Zwecken erfolgt, oder (iii) die betreffenden Informationen sind bereits öffentlich bekannt oder werden am Tag des Inkrafttretens dieses Vertrags oder zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht, ohne dass ein rechtswidriges Verhalten einer Person vorliegt oder diese Person vernünftigerweise hätte wissen können, dass die Offenlegung dieser Informationen rechtswidrig ist.

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1 Die Parteien sind nicht berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gegenpartei ganz oder teilweise Dritten zu übertragen, in eine andere Gesellschaft einzubringen oder diese zu belasten. Neben der schuldrechtlichen Wirkung hat eine Beschränkung der Übertragbarkeit von Rechtsforderungen auch sachenrechtliche Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 (2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

15.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchführbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung einvernehmlich eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem Zweck und Inhalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

16. Streitigkeiten und anwendbares Recht

16.1 Auf diesen Vertrag und alle (Rechts-)Geschäfte, die sich aus diesem Vertrag ergeben, findet niederländisches Recht Anwendung. Im Falle von Streitigkeiten kann ausschließlich das zuständige Gericht in Amsterdam [Niederlande] angerufen werden.